Prüfung

Der Abschluss Bürokaufmann/Bürokauffrau ist staatlich anerkannt und einer der kaufmännischen Ausbildungsberufe mit sehr vielen Auszubildenden. Im Jahr 1991 ist diese Ausbildung zuletzt reformiert und modernisiert worden.

Nach der Hälfte der Ausbildung wird zunächst eine Zwischenprüfung absolviert. Für die Auszubildenden, die den Industrie- und Handelskammern (IHK) zugeordnet sind, ist die Prüfung bundeseinheitlich. Das bedeutet, dass die Prüfung Multiple Choice Aufgaben beinhaltet. Dabei soll zum Beispiel aus fünf Antwortmöglichkeiten die richtige Antwort angegeben werden. Die Aufgaben stellen dabei praxisbezogene Aufgaben und Fälle dar.

Wer seine Ausbildung in einem Handwerksbetrieb absolviert, wird von der jeweiligen Handwerkskammer (HWK) geprüft. Je nach Bezirk sind die Zwischenprüfungen entweder mit den IHK-Aufgaben identisch oder es werden jeweils eigenständige Prüfungen entwickelt. In den von der jeweiligen HWK entwickelten Prüfung werden insbesondere ungebundene Aufgabenstellungen verwendet, so dass der Prüfling eine eigene Antwort formulieren muss.
Die Zwischenprüfung dauert  120 Minuten und beinhaltet ca. 60 gebundene Aufgaben aus den Bereichen „Bürowirtschaft“, „Rechnungswesen“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Auch Lerninhalte der Berufsschule sind Gegenstand der Prüfung.
Diese Prüfung dient dem Auszubildenden insbesondere zur Überprüfung des eigenen Leistungsstandes. Durchfallen kann man hier nicht. Das Ergebnis geht auch nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein. Allerdings ist die bloße Teilnahme Voraussetzung für die spätere Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Zur besseren Beurteilung der erbrachten Leistungen werden die prüfungsrelevanten Themen nach Funktionen zusammengefasst. Diese Funktionen sind auf der Rückseite der jeweiligen Auswertung abgedruckt:

Bürowirtschaft

01 Leistungserstellung und Leistungsverwertung
02 Betriebliche Organisation und Funktionszusammenhänge
03 Organisation des Arbeitsplatzes
04 Arbeits- und Organisationsmittel
05 Bürowirtschaftliche Abläufe
06 Bürokommunikationstechniken, Textverarbeitung

Rechnungswesen

07 Statistik
08 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
09 Auftrags- und Rechnungsbearbeitung
10 Lagerhaltung

Wirtschafts- und Sozialkunde

11 Grundlagen des Wirtschaftens und rechtliche Rahmenbedingungen
12 Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft
13 Menschliche Arbeit im Betrieb, Berufsbildung
14 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
15 Berufsbezogenes Rechnen

Der Aufgabensatz der Zwischenprüfung ist ebenfalls funktional aufgebaut. Für jede Funktion sind mehrere, mindestens jedoch zwei Aufgaben zu bearbeiten.

Im Anschluss an die Prüfung erhalten Sie nach einiger Zeit von der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer eine Teilnahmebescheinigung.

Hier finden Sie die Funktionen aufgeführt, wobei zusätzlich die Zahl der Aufgaben eingedruckt ist, die je Funktion im Aufgabensatz der Zwischenprüfung enthalten waren. Ihr Ergebnis ergibt sich in der Gegenüberstellung mit der Aufgabenzahl, die in der Prüfung richtig gelöst wurden.

Hierdurch lässt sich erkennen, bei welchen Themen besondere Schwächen bestehen.

Um sich besser einschätzen zu können, wird auf der Teilnahmebescheinigung angegeben, wie vielen Punkten die Zahl der richtig gelösten Aufgaben entspricht. Weiterhin wird angegeben, wie viele Punkte von allen Prüfungsteilnehmern des Ausbildungsberufs im Durchschnitt im jeweiligen Kammerbezirk erreicht wurden.

Zu Beginn des letzten Ausbildungshalbjahrs erfolgt die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer oder vor der Handwerkskammer. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen bzw. mündlichen Prüfung.

Im schriftlichen Teil werden in zwei aufeinander folgenden Tagen folgende Fächer geprüft:

·      Bürowirtschaft

·       Rechnungswesen

·       Wirtschafts- und Sozialkunde

Der vierte Teil der Prüfung umfasst den Bereich Informationsverarbeitung. Mit einer Aufgabe wird in 45 Minuten Textverarbeitung, in 60 Minuten mit zwei Aufgaben Tabellenkalkulation geprüft. Die Aufgabe sowie die Lösungen stellen dann den Ausgangspunkt für das anschließende Prüfungsgespräch von ca. 30 Minuten dar.
Alle drei schriftlichen Prüfungsteile und die praktische und mündliche Prüfung werden nach der Zeugnisskala 1 bis 6 benotet. Die Zuordnung erfolgt nach folgendem Notenschlüssel:

Fünfter Teil der Prüfung ist die mündliche Prüfung. Diese findet am Ende der Ausbildung statt.

Der Auszubildende wählt dabei aus zwei praxisbezogenen Aufgaben eine Aufgabe aus, die er dann bearbeitet. Inhalt der Aufgaben ergeben sich insbesondere aus den Themengebieten Büroorganisation, Auftrags- und Rechnungsbearbeitung sowie Lagerhaltung. Für die Vorbereitung der Aufgabe hat er dann 15 Minuten Zeit.

 

 

Prozent von…

…bis

Note

100

92

1 – Sehr gut

91

82

2 – Gut

81

67

3 – Befriedigend

66

50

4 – Ausreichend

49

30

5 – Mangelhaft

29

0

6 – Ungenügend

Dieser Notenschlüssel wird in der Regel auch für Klassenarbeiten in der Berufsschule eingesetzt. Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Prüfung werden die einzelnen Prüfungsteile folgendermaßen gewichtet:

 

Nr.
Bereich Dauer Art Gewichtungsfaktor
Bürowirtschaft

60 Minuten

ungebunden

1

Rechnungswesen 

90 Minuten

IHK: gebunden, HWK: offen

1

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

IHK: gebunden, HWK: offen

1

4 Praktische Prüfung: Informationsverarbeitung

105 Minute

 

ungebunden

 

1

Praktische Prüfung: Auftragsbearbeitung und Büroorganisation

45 Minuten

mündliche

2

SUMME

 

6

Für die Berechnung des Gesamtergebnisses werden die Ergebnisse entsprechend gewichtet und addiert.

Beispiel:

 

Nr. Bereich  Gewichtung  

Ergebnis
(in %)

Wert

1 Bürowirtschaft 

1

 

77

 

77

2 Rechnungswesen

1

73

73

 

Wirtschafts- und Sozialkunde 

1

80

 

80

 

Ergebnis der
schriftlichen Prüfung 
 

230

 

230/3
= 76,7 %
= befriedigend

4 Praktische Prüfung: Informationsverarbeitung 

1

83

83

5 Praktische Prüfung: Auftragsbearbeitung und Büroorganisation 

2

81

162

Ergebnis der
praktischen Prüfung
 

245/3
= 81,7 %
= gut

  Bestimmung des Gesamtergebnisses   

(76,7 + 81,7) / 2
= 79,2 %
= befriedigend

Die Regelung für das Bestehen der gesamten Prüfung ergibt sich aus § 8 der Ausbildungsordnung.

Demnach sind folgende Bedingungen für das Bestehen der kaufmännischen Abschlussprüfung einzuhalten:

·         Kein Prüfungsfach darf mit der Note „ungenügend“ bewertet werden

·         Mindestens „ausreichend“ in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsfächer (Nr. 1 – 3)

·         Mindestens „ausreichend“ im Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfung (Berechnung: [Nr. 1. + Nr. 2 + Nr. 3] / 3),

·         Mindestens „ausreichend“ in der praktischen Prüfung (Nr. 4. + [Nr. 5 x 2] / 3),

Bei Bestehen der Prüfung erhält der Prüfling sein Zeugnis in Form eines Kaufmannsgehilfenbriefes. Dieses Zeugnis ist einheitlich für das Bundesgebiet und wird international anerkannt.

Meist ist mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung die Ausbildung beendet.

 

 

Informationen der AKA zum Fach Informationsverarbeitung der Büroberufe

Nr. 5/08 (Quelle: www.aka-nuernberg.de)

Fach Informationsverarbeitung – Einsatz einer Musterdatenbank

Ab dem Prüfungstermin Sommer 2009 KÖNNEN die Prüfungsaufgaben auf der Grundlage eines vorgegebenen Datenmaterials gestellt werden. Betroffen sind sowohl die Aufgaben zur Textverarbeitung als auch die Aufgaben zur Tabellenkalkulation.

Die Dateien stehen ab dem 1. Februar 2009 auf der Homepage der AkA unter dem Link „Download“ (wie die Vorlagendateien) zur Verfügung. Es wird sich um Exceldateien (z. B. Daten über Lieferanten, Artikel, Kunden) oder Worddateien (z. B. Vordrucke, AGB) handeln. Damit soll eine praxis- und handlungsorientierte Aufgabenstellung erreicht werden.

Falls es in der Aufgabenstellung vorgesehen ist, sind die Daten aus diesen Dateien von den Prüfungsteilnehmern/-innen zu verwenden. Vonseiten der Kammern ist daher sicherzustellen, dass die Dateien an den jeweiligen Prüforten rechtzeitig und zu jedem Prüfungstermin zur Verfügung stehen.

 

Nr. 1/08 (Quelle: www.aka-nuernberg.de)

1. Erläuterungen zur „Befehlsliste“

Der in der Liste für „Prüfungsrelevante Befehle bei der Textverarbeitung“ angegebene Befehl

„Felder einfügen“ bezieht sich auf die Kategorien:

– Datum und Uhrzeit

– Dokumentinformation

– Nummerierung

– Seriendruck

– Verknüpfung und Verweise

2. Bearbeitungshinweis zur dritten Aufgabe (Diagrammaufgabe) beim Ausbildungsberuf Bürokaufmann/BürokauffrauTeil dieser Aufgabe ist eine vom Prüfling zu verfassende Stellungnahme. Da diese einen wesentlichen (ca. ein Drittel) Anteil an der Gesamtpunktzahl ausmacht, ist auf eine ausführliche Bearbeitung hinzuweisen.

3. Geänderte Vorlagendateien (Briefvorlagen für die Textverarbeitung) ab 01.02.2008Ab diesem Datum stehen die geänderten Dateien (*.doc und *.dot) für die Textverarbeitung als Download auf der AkA-Homepage zur Verfügung. In den Vorlagendateien wurden u. a. die Stopp-Codes/Sprungmarken entfernt und unterschiedliche Formatierungen angepasst. Diese sind erstmalig zu Abschlussprüfung Sommer 2008 prüfungsrelevant. Die bisherigen Vorlagendateien können nicht mehr verwendet werden.

4. Office-Version 2000 als Mindestanforderung ab Sommer 2008Ab dem Prüfungstermin Sommer 2008 verlangen die Lösungen zu den Aufgabenstellungen als Mindestanforderung den Funktionsumfang von Office-Version 2000.

5. Formularerstellung ab der Winterprüfung 2008/09Ab der Winterprüfung 2008/09 sind auch die Formularfelder in der Vordruckerstellung prüfungsrelevant (siehe Symbolleiste: Formular).