Für den Berufsschulunterricht wurde ein Rahmenlehrplan durch die Kultusministerkonferenz erlassen. Dieser Lehrplan ist Grundlage für die Umsetzung in den einzelnen Bundesländern.
Der Unterricht erfolgt in so genannten Lerngebieten/Fächern, die mit entsprechenden Zeitvorgaben versehen sind:
Zeitrichtwerte (in Unterrichtsstunden) |
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Nr. |
Lerngebiete |
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
1
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Allgemeine Wirtschaftslehre
u. a. Berufsbildung, Absatzwirtschaft, Beschaffung, Rechtsformen, Wirtschaftspolitik |
80
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40
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80
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2 |
Spezielle Wirtschaftslehre
u. a. Arbeitsabläufe, Organisation, Personalwirtschaft, Auftragsbearbeitung
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40
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80
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80 |
3 |
Rechnungswesen
u. a. Buchführung, Jahresabschluss, Kostenrechnung, Controlling |
40
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120
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120
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4
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Informationsverarbeitung
davon Datenverarbeitung Textverarbeitung
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160
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40
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– (80) (120)
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SUMME |
320
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280 |
280 |
Je nach Bundesland und Schule können besondere Schwerpunkte oder Ergänzungen bestehen.
Der Unterricht wird meist in Doppel-Unterrichtsstunden erteilt, die 90 Minuten lang sind. Methodisch orientiert sich der Unterricht an der so genannten Handlungsorientierung. Damit soll eine schüleraktive und ganzheitliche Unterrichtsform umgesetzt werden.
Wie diese Grundidee jeweils im Unterricht umgesetzt wird, hängt sehr stark vom jeweiligen Lehrer ab.
Beispielsweise wird dann nicht in Fächern, sondern in Lernfeldern (LF) unterrichtet, (Bsp.: „LF 9: Personal beschaffen und verwalten“). Für die Notenfindung werden dann die Lernfelder bestimmten Lernfeldfächern zugeordnet (Bsp. für LF 9: Organisation und Personalmanagement).
Die Lehrer sind Landesbeamte oder Angestellte. Sie verfügen über einen Hochschulabschluss und in der Regel das zweite Staatsexamen. Viele Lehrer haben Wirtschaftspädagogik studiert und tragen den akademischen Titel „Diplom-Handelslehrer“. Nach einem Vorbereitungsdienst, dem Referendariat, wird das Staatsexamen abgelegt. Nach der Einstellung in den Schuldienst kann dann die Verbeamtung vorgenommen werden. Deutlich wird dieses durch die Bezeichnung „Studienrat“ (StR).
Leistungskontrollen finden in unterschiedlichen Formen statt: Klassenarbeiten, Referate, Präsentationen und die mündlichen Leistungen. Sie werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Für jedes Schul-Halbjahr erhält der Berufsschüler ein Zeugnis.
Am Ende des letzten Schulblocks bekommen die meisten Auszubildenden ein Abschlusszeugnis. Reichen die Leistungen in der Berufsschule nicht aus, so wird nur ein Abgangszeugnis erstellt.