{"id":79,"date":"2014-04-21T10:39:05","date_gmt":"2014-04-21T08:39:05","guid":{"rendered":"http:\/\/industriekaufmann24.de.w011ba66.kasserver.com\/buerokaufmann24.de\/?page_id=79"},"modified":"2014-07-08T11:39:00","modified_gmt":"2014-07-08T09:39:00","slug":"arbeit-nach-der-berufsschule","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/buerokaufmann24.de\/?page_id=79","title":{"rendered":"Arbeit nach der Berufsschule"},"content":{"rendered":"<div>\n<h1 align=\"center\">\u201cSchuften\u201d nach der Berufsschule?<\/h1>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">F\u00fcr einige Ausbildungsbetriebe ist der Azubi zugleich eine g\u00fcnstige Arbeitskraft. Was liegt da n\u00e4her, als den Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb zu zitieren. Aber ist das eigentlich in Ordnung?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Grunds\u00e4tzlich kann der Ausbildungsbetrieb von einem vollj\u00e4hrigen Auszubildenden verlangen, dass er nach dem Unterricht wieder im Betrieb erscheint. Die Frage ist nur,\u00a0 wie lange\u00a0der Azubi dann noch arbeiten muss.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: medium;\"> Bei der Berechnung muss die Ausbildungszeit bestimmt werden. Das ist die Zeit, die der Azubi an einem normalen Arbeitstag im Betrieb h\u00e4tte arbeiten m\u00fcssen. Ein Blick in den Ausbildungsvertrag schafft hier Klarheit. Auf diese Ausbildungszeit wird die Berufsschulzeit angerechnet. Die Berufsschulzeit umfasst dabei die gesamte Zeit vom Beginn der ersten bis zum Ende der letzten Unterrichtsstunde. Etwaige Freistunden oder Pausen werden hier aber nicht ber\u00fccksichtigt. Die Berufsschulzeit wird schlie\u00dflich von der Ausbildungszeit abgezogen. Es gilt daher:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">Ausbildungszeit \u2013 Berufsschulzeit = Zeit, die der Azubi noch im Betrieb verbringen muss<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">In der Praxis k\u00f6nnen dabei nat\u00fcrlich relativ kurze \u201cRestausbildungszeiten\u201d entstehen, die dann geb\u00fcndelt werden d\u00fcrfen. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Azubi und Betrieb kann diese Zeit nachgeholt werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: medium;\"> \u00dcbrigens: Die Wegezeiten (zur\/von der Berufsschule) stellt keine Ausbildungszeit dar und bleibt daher unber\u00fccksichtigt!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: medium;\">F\u00fcr Auszubildende unter 18 Jahren, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Die so genannten Jugendlichen m\u00fcssen dann unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr im Betrieb erscheinen. Der Ausbildungsbetrieb darf Jugendliche nicht besch\u00e4ftigen<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: medium;\"> 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht\u00a0(gilt auch f\u00fcr Personen,die \u00fcber 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind)<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: medium;\"> 2. an einem Berufsschultag mit mehr als f\u00fcnf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,<\/span><br \/>\n<span style=\"font-size: medium;\"> 3.in Berufsschulwochen mit einem planm\u00e4\u00dfigen Blockunterricht von mindestens <span style=\"font-family: Arial;\">25 Stunden an mindestens <\/span><span style=\"font-family: Arial;\">f\u00fcnf Tagen (zus\u00e4tzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden w\u00f6chentlich sind zul\u00e4ssig).<\/span><\/span><\/p>\n<p align=\"left\"><span style=\"font-size: medium;\"><strong>Unser Fazit:<\/strong>\u00a0Oft merken sich\u00a0Azubis die \u201cbequemere\u201d Regelung aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Da viele Industriekaufleute beim Ausbildungsbeginn bereits vollj\u00e4hrig sind, hat der\u00a0Ausbildungsbetrieb\u00a0die M\u00f6glichkeit, den Azubi zu besch\u00e4ftigen. Der Azubi kann sich\u00a0so nur\u00a0noch um eine Verhandlungsl\u00f6sung\u00a0bem\u00fchen. Bei einem Machtwort des Ausbilders, ist Widerstand\u00a0allerdings sinnlos.<\/span><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201cSchuften\u201d nach der Berufsschule? F\u00fcr einige Ausbildungsbetriebe ist der Azubi zugleich eine g\u00fcnstige Arbeitskraft. Was liegt da n\u00e4her, als den Azubi nach der Berufsschule noch in den Betrieb zu zitieren. Aber ist das eigentlich in Ordnung? Grunds\u00e4tzlich kann der Ausbildungsbetrieb von einem vollj\u00e4hrigen Auszubildenden verlangen, dass er nach dem Unterricht wieder im Betrieb erscheint. 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